Um jemanden wegen einer Urheberrechtsverletzung durch illegales File-Sharing vor Gericht zu bringen, braucht es mehr als die IP-Adresse aus der Datenbank. Mehrere US-Gerichte haben zuletzt zu Lasten der Urheber entschieden – mit unterschiedlichen Begründungen. Der Richter eines kalifornischen Bezirksgerichts hat insgesamt 15 Klagen gegen Unbekannt abgelehnt, weil der durch Geolocation-Tools ermittelte Standort des Rechners mit der entsprechenden IP-Adresse nicht zweifelsfrei bewiesen werden könne.
Damit sei nicht klar, ob er als Richter des Staates Kalifornien überhaupt zuständig sei, die 15 mutmaßlichen BitTorrent-Nutzer ausfindig zu machen und sie anschließend wegen illegalem File-Sharings zu verurteilen.
“Es besteht eine 20 bis 50-prozentige Wahrscheinlichkeit, dass dieses Gericht nicht zuständig ist”, zitiert die Webseite TorrentFreak Dean Pregerson. Selbst die besten Gelocation-Produkte könnten keinen endgültigen Beweis liefern, weswegen die Klagen abzuweisen seien. Laut TorrentFreak ist es gängige Praxis der Urheber, ihre Datenbanken nach verdächtigen IP-Adressen zu durchsuchen, die zu lokalisieren und dann im entsprechenden Bezirk zu klagen.
Eine IP-Adresse ist keine Person
In den vergangenen Monaten ist die Schützenhilfe der Gerichte für geistige Eigentümer in den USA geschwunden. Anfang Mai entschied ein Gericht in Florida, eine IP-Adresse identifiziere noch keine Person. Damit wurde die Klage gegen eine Person abgewiesen, die unerlaubt einen Pornofilm über das BitTorrent-Netzwerk heruntergeladen hatte. Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass “die meisten IP-Adressen auf einen Wireless-Router verweisen, auf den mehrere Personen in einem Haushalt oder der Nachbarschaft, Mitarbeiter oder Gäste Zugriff haben. Daraus aber lässt sich der einzelne widerrechtlich Handelnde nicht ableiten.”
Quelle: chip.de




